Was ist bei diesem Objekt zu beachten? Mehr…
So wie Sie als Planer dem Bauherrn über die verschiedensten Vorschriften informieren müssen, die eingehalten werden müssen und so wie Sie den Bauherrn informieren müssen, für welche Projekte Baugenehmigungen erforderlich sind, genauso sind Sie verpflichtet, den Bauherrn über die Baustellenverordnung zu informieren. Dieses sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit schriftlich machen, da Sie sonst ganz schnell in einer Mithaftung stecken können.
Informieren Sie mich über das geplante Projekt und ich Informiere Ihren Bauherrn ganz unverbindlich. Was der Bauherr dann macht ist seine Entscheidung. Sie können aber jederzeit nachweisen, dass Sie Ihrer Aufklärungspflicht nachgekommen sind.