Gemäß Baustellenverordnung ist für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage eine Unterlage zu erstellen. Für welche Bauvorhaben gilt diese Forderung und was ist Ziel der Unterlage?

  1. Der Koordinator hat eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenzustellen, wenn bei ihrer Errichtung oder Änderung Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Diese Verpflichtung basiert auf § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV.

    Die Unterlage für spätere Arbeiten ist eine schriftliche, den Merkmalen der baulichen Anlage Rechung tragende Zusammenstellung der erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere für solche Arbeiten, die regelmäßig wiederkehrend durchgeführt werden.

    Die Unterlage für spätere Arbeiten schafft eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und die langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage, indem durch sie
  2. Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit für die mit späteren Arbeiten an der baulichen Anlage Beschäftigten reduziert und
  3. Improvisationen und Informationsdefizite bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage und dadurch bedingte Störungen, Sachschäden und Unfälle vermieden werden.
  4. Sie ist während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zu erarbeiten.

    Auf ihrer Grundlage können die Planung und Ausschreibung von sicherheitstechnischen Einrichtungen/Maßnahmen, die für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage benötigt werden, erfolgen. Das trägt dazu bei, dass Kosten für Arbeitsschutzeinrichtungen planbar und zusätzliche Kosten für notwendige spätere arbeitschutzrelevante Nachrüstungen vermeidbar werden.

Worin liegt der Nutzen der Unterlage für spätere Arbeiten?

Der Nutzen der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage kann in folgenden Bereichen liegen:

  • Verbesserung der Information zur baulichen Anlage,
  • Geringere Dauer späterer Arbeiten,
  • Geringere Kosten späterer Arbeiten,
  • Höhere Qualität späterer Arbeiten,
  • Reduzierung von Gefährdungen bei der Durchführung von späteren Arbeiten,
  • Vermeiden von Improvisationen,
  • Erhöhung der Akzeptanz der baulichen Anlage durch die Nutzer,
  • Erhöhung des Marktwerts der baulichen Anlage.

Erforderliche Angaben.

  • Teil der baulichen Anlage
  • Art der Arbeit
  • Gefahren
  • Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Die Unterlage ist eine schriftliche, den Merkmalen der baulichen Anlage Rechnung tragende Zusammenstellung der Erforderliche, bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere für solche Arbeiten, die regelmäßig wiederkehrend ausgeführt werden. Während der Planung des Bauvorhabens kann die Entwicklung der Unterlage zur Planung und Ausschreibung von Sicherheitstechnischen Einrichtungen dienen, die für später Arbeiten an der baulichen Anlage benötigt werden.

Ziel der Unterlage ist es, denjenigen, die spätere Arbeiten an der baulichen Anlage durchführen, die Informationen zu verschaffen, um die späteren Arbeiten sicher und gesundheitsgerecht durchführen zu können. Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen bleibt davon unberührt.

Die Unterlage muss bei der Planung des Bauvorhabens zusammengestellt werden und soll bereits vor der Ausschreibung der jeweiligen Bauleistungen vorliegen. Damit wird rechtzeitig eine Grundlage für sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten an der baulichen Anlage bereitgestellt.

Die Unterlage ist fortzuschreiben, falls nach ihrer Zusammenstellung relevante Planungsänderungen vorgenommen werden oder während der Ausführung unterlagenrelevante Festlegungen getroffen werden.

Die Unterlage ist in der Regel mit ihrer Fertigstellung, spätestens jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme dem Bauherrn zu übergeben.

Der Bauherr übergibt ein Exemplar der Unterlage einem eventuellen Betreiber oder Erwerber.